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Allgemeine Teilnahmebedingungen des Affiliate Programms der Trade Uni GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“, „TU“)

Die beiden Provisionsvergütungs- und Bonuspläne “Uni-Level-Vergütungsplan” und “Bonuspläne” der Trade Uni GmbH ermöglichen Kunden der Gesellschaft, als “Affiliate” (nachfolgend Affiliate, Vertriebspartner oder VP) mittels Weiterempfehlung von TU-Produkten ein zusätzliches Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu generieren. Bei einer erfolgreichen Akquirierung eines Neukunden durch den Verkauf von Produkten der Gesellschaft wird dem Affiliate grundsätzlich eine Vergütung gemäß jeweils gültigem Vergütungsplan ausgerichtet (Anhänge 1 und 2).
Jede Vergütung an den Affiliate steht unter der Bedingung, dass der Neukunde den Kaufpreis gemäß Kauf- und Dienstleistungsvertrag vollständig und vorbehaltlos bezahlt hat und dass der Affiliate nicht gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen (Teilnahmebedingungen) verstößt.

Einleitung, Anwendbarkeit und Vertragsschluss

Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen der Gesellschaft und dem Affiliate und regeln die Zusammenarbeit zwischen den Parteien betreffend die Akquisition von Neukunden.
Durch Bestätigung des Feldes „Hiermit bestätige ich, dass mit der Registrierung ein Vertragsverhältnis mit der Trade Uni GmbH geschlossen wird und akzeptiere die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate Programms, die wirksam Gegenstand des Vertrages werden.“ durch den Affiliate und dem anschließenden Klicken auf das Feld „Registrierung“ durch den Affiliate wird ein wirksamer Vertrag zwischen TU und dem Affiliate geschlossen. Die Bedingungen des Vertrages richten sich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen des Affiliate werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TU ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall.
Wesentlicher Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind sodann der Kauf- und Dienstleistungsvertrag, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der Vergütungsplan, welcher die jeweils geltenden Vergütungsrichtlinien für die Provisionsvergütungs- und Bonuspläne “Uni-Level-Vergütungsplan ” und “Bonuspläne” enthält. Der Affiliate bestätigt mit der Teilnahme am Affiliate Programm, den Vergütungsplan ausführlich geprüft, verstanden und akzeptiert zu haben.

Aufgaben des Affiliate

Der Affiliate hat die Aufgabe, den Verkauf von Produkten aus dem Online-Shop von TU an potentielle Neukunden weiterzuempfehlen. Bei Abschluss eines von ihm persönlich empfohlenen Kaufvertrags über die Produkte erhält er eine Vergütung gemäß dem Vergütungsplan. Weiterhin unterliegt der Affiliate der Empfehlung weiterer Kunden und nachgegliederter Empfehlungs-Partner (“DownLine-Affiliates”). Verkaufen diese wiederum erfolgreich Produkte, erhalten der Affiliate und der Down-Line-Affiliate ebenfalls Vergütungen nach Maßgabe des Vergütungsplans.

Stellung des Affiliate

Der Affiliate bestätigt, dass er sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und dem Affiliate Programm in eigener unternehmerischer Verantwortung ausübt und mithin nicht in einem arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnis zur Trade Uni GmbH oder einer ihrer Gruppengesellschaften steht. Der Affiliate verpflichtet sich, stets im Interesse der Gesellschaft zu handeln, deren Reputation zu schützen und sich an die Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen zu halten. Er verpflichtet sich weiter, sich im Zusammenhang mit der Teilnahme am Affiliate Programm jederzeit moralisch und ethisch einwandfrei zu verhalten und sicherzustellen, dass seine Handlungen stets in Übereinkunft mit geltendem Recht sind.

Ausdrückliche Verbote

  • Auftritt im Namen von Trade Uni Gmbh oder einer ihrer Gruppengesellschaften
  • Missbrauch, Weiterleitung, Vervielfältigung, Abänderung von zur Verfügung gestellten Materialien (z.B. Werbemittel, Tracklinks)
  • Versand von Spam-E-Mails an potentielle Kunden
  • Irreführung potentieller Kunden
  • Benutzung von Negativschlagzeilen als Werbung
  • Herbeiführung von Verwechslungsgefahr
  • Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reputation der Trade Uni GmbH oder einer ihrer Gruppengesellschaften
  • Entgegennahme von Geldern im Namen der TU oder einer ihrer Gruppengesellschaften

Informationspflichten

Der Affiliate verpflichtet sich, sich und allfällige Down-Line-Affiliates so gut wie möglich über die aktuellen relevanten Entwicklungen der Gesellschaft, insbesondere über das Affiliate-Programm, das Produktesortiment und die Preisgestaltung, informiert zu halten. TU wird hierzu sämtliche Informationen, welche für den Affiliate respektive dessen Down-Line-Affiliates von Belang sind, zugänglich machen, indem diese Informationen auf der Homepage bzw. im Webbackoffice der Gesellschaft veröffentlicht werden.

Öffentliches Auftreten (Social Media / Landingpages / Medien)

Zum Werben können Landingpages oder Social Media Accounts verwendet werden. Sollte ein Affiliate sich dazu entscheiden über Social Media oder andere Medien (Web / Print / Video) zu werben muss der folgende Hinweis klar und deutlich platziert werden «Werbeinhalt, Unabhängiger Affiliate von Trade Uni GmbH», in einer gut erkennbaren Signalfarbe (Rot, Grün, …).

  • Bei Websites und Social Media Profilen muss dies ohne scrollen lesbar sein (auch bei Mobilversion)
  • Bei Videos muss dies innerhalb der ersten Frames für mindestens 3 Sekunden sichtbar sein
  • Bei Print Medien muss der Hinweis auf der ersten Seite (Titelseite / Vorderseite) platziert werden.

Geheimhaltungspflicht und Datenschutz

Der Affiliate ist zu umfassendem Kundenschutz und zur Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie zur Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses verpflichtet. Durch eine Verletzung dieser Pflichten macht er sich nicht nur schadenersatzpflichtig, sondern allenfalls auch strafbar. Die Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten des Affiliate bestehen auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus unbeschränkt weiter.

Registrierung über falschen Link

Registriert sich ein Affiliate versehentlich über einen falschen Link, so soll er schnellstmöglich der TU Bescheid geben, diese kann ihn umstrukturieren. TU haftet hierbei nicht für entgangene Provisionen, und bucht keine Provisionen um.
Jeder Affiliate ist eigenständig in der Sorgfaltspflicht, dass sich seine Partner und Interessenten richtig unter ihm registrieren. Der neue Partner und Interessent sehen beim Registrieren den Sponsor („Partner Info“), unter welchem er platziert wird.

Stacking

Stacking ist, wenn zwei Personen aus dem gleichen Haushalt untereinander in der Struktur eingetragen sind und somit dem direkten Partner darüber die Provision abgreifen. Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen deshalb nicht untereinander angeordnet werden.

Vergütung, Abrechnungen und Umsatzsteuer

Die Vergütung und die Abrechnungen richten sich nach dem jeweils gültigen Vergütungsplan (Anhänge 1 und 2). Die Vergütung des Affiliate unterliegt einem Abtretungsverbot.

Die Provisionssätze und Bedingungen für Boni beziehen sich ausschließlich auf Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Provisionen werden zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer nach den nachfolgenden Regelungen ausbezahlt:

Soweit es sich bei dem Affiliate um ein Unternehmen i.S.d. § 2 UStG handelt, werden die Provisionen zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%) ausbezahlt.

Soweit es sich bei dem Affiliate um einen Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG handelt, werden die Provisionen ohne die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer ausbezahlt, soweit der Unternehmer nicht ausdrücklich erklärt, dass er auf die Anwendung des § 19 Absatzes 1 UStG (d.h. auf die Anwendung der Besteuerung als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer) nach § 19 Absatz 2 verzichtet hat. Soweit der vorstehende Verzicht erklärt wurde, werden die Provisionen zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19%) ausbezahlt.

Soweit es sich bei dem Affiliate um eine Privatperson – d.h. um eine Person, die nicht umsatzsteuerlicher Unternehmer im Sinne von § 2 UStG ist – und es sich bei den Provisionszahlungen von TU an den Affiliate damit nicht um umsatzsteuerbare Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG handelt, werden die Provisionen ohne die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer ausbezahlt. Der Affiliate wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er durch den Vertragsschluss und die Zahlung der Provisionen durch TU von der Finanzverwaltung als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes qualifiziert werden kann. Diesbezüglich weist TU ausdrücklich darauf hin, dass
der Affiliate seine Unternehmereigenschaft eigenständige (ggfs. unter Beiziehung eines Steuerberaters) zu überprüfen hat.

Der Affiliate ist verpflichtet, gegenüber TU zu erklären ob er a) als Unternehmer i.S.d. § 2 UStG oder b) als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG oder c) als Unternehmer, der nach § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG verzichtet hat oder d) als Privatperson handelt.

Der Affiliate stellt TU insoweit von jeglicher Haftung frei, die aufgrund der fehlerhaften Angabe zur Eigenschaft des Affiliate als Unternehmer i.S.d. § 2 UStG und/oder als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG und/oder als Unternehmer, der nach § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 USTG verzichtet hat und/oder als Privatperson entsteht; dies gilt insbesondere für die Inanspruchnahme des Affiliate durch die zuständigen Steuerbehörden. Der vorstehende Satz gilt nicht für Ansprüche, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden können, insbesondere wegen vorsätzlichem, grob fahrlässigem und/oder arglistigem Verhaltens von TU, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen, sowie für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.

Für den Fall, dass die Finanzverwaltung – entgegen der Angabe des Affiliates gegenüber TU – bestandskräftig feststellt, dass es sich bei dem Affiliate um einen Unternehmer im Sinne des § 2 UStG handelt und dadurch eine vom Affiliate erbrachte umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vorliegt und sofern der Affiliate von der Finanzverwaltung als Umsatzsteuerschuldner in Anspruch genommen wird, gilt Folgendes:

TU ist nicht verpflichtet, die Umsatzsteuer an den Affiliate zu entrichten. Die von TU bezahlten Boni verstehen sich in diesem Fall als Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer).

Soweit es sich beim Affiliate um einen Unternehmer i.S.d. § 2 UStG handelt, ist der Affiliate verpflichtet, TU die von der Finanzverwaltung vergebene Umsatzsteueridentifikationsnummer oder einen vergleichbaren Nachweis vorzulegen.

Die Auszahlung der Provisionen erfolgt erst, wenn die Satus-Abfragen des Affiliate beantwortet sind und die entsprechenden notwendigen Dokumente zur Statusbestätigung bei der TU eingegangen sind. Dazu hat der Affiliate drei Monate Zeit. Während dieser drei Monate wird die Provision zurückgehalten und nicht ausbezahlt. Sind die Beantwortung der Status-Abfrage und die Dokumenten-Einreichung nicht innerhalb der drei Monatsfrist erfolgt, gehen wir davon aus, dass eine Zusammenarbeit nicht länger erwünscht ist, und es erlischt der Provisionsanspruch. In Folge dessen wird der Affiliate-Satus aufgelöst und alle geworbenen Kunden und die seiner Down-Line werden der Upline zugeschlüsselt inkl. der Provisionen und Folgeprovisionen.

Selbständigkeitsklausel

Kein Arbeitsverhältnis

Der Affiliate übt sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und dem Affiliate Programm in eigener unternehmerischer Verantwortung aus. Der Affiliate steht nicht in einem arbeitsrechtlichen Anstellungsverhältnis zu TU oder einer ihrer Gruppengesellschaften. Er
unterliegt keinem Weisungsrecht und ist in Bezug auf Zeit, Dauer, Art und Ort der Arbeitsausübung seiner Handlungen frei.


Der Affiliate erklärt diesbezüglich, dass er sämtliche Handlungen im Zusammenhang dem Affiliate Programm in eigener unternehmerischer Verantwortung und damit unternehmerisch eigenständig durchführt. Insbesondere erklärt er, dass er sein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, ihm die eigenständige Entscheidungsfreiheit verbleibt, er nicht in die Arbeitsorganisation und den Betrieb von TU eingegliedert ist, noch zukünftig wird, und weisungsfrei in Bezug auf Ort, Zeit und Art der Tätigkeit entscheiden kann.

Sozialversicherungen

Die Handlungen des Affiliate im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und dem Affiliate Programm gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Der Affiliate verpflichtet sich und bestätigt, die Sozialversicherungsbeiträge (wie Krankenversicherung, Rentenversicherung, usw. für Deutschland) für sich abzuführen.


Je nach Land besteht eine differenzierte Rechtslage hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge. Es wird deshalb empfohlen, die gesamte Steuer- und Sozialversicherungsthematik von einem Steuerberater beurteilen zu lassen.


Die Gesellschaft schuldet dem Affiliate (und seinen allfälligen Down-Line-Affiliates) keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall Invalidität oder Tod.


Der Affiliate erklärt diesbezüglich, dass er sämtliche Handlungen im Zusammenhang dem Affiliate Programm in eigener unternehmerischer Verantwortung und damit unternehmerisch eigenständig durchführt. Insbesondere erklärt er, dass er sein eigenes unternehmerisches Risiko trägt, ihm die eigenständige Entscheidungsfreiheit verbleibt, er nicht in die Arbeitsorganisation und den Betrieb von TU eingegliedert ist, noch zukünftig wird, und weisungsfrei in Bezug auf Ort, Zeit und Art der Tätigkeit entscheiden kann.

Schadenersatzpflicht

Sollte der Affiliate gegen eine der obenstehenden Pflichten verletzen oder sollte eine Behörde die Handlungen des Affiliate als Arbeitsverhältnis qualifizieren, haftet der Affiliate der Gesellschaft gegenüber umfassend für allfällig erhobene Sozialversicherungsbeiträge, Steuern sowie weitere Abgaben. Dies gilt nicht für bei vorsätzlichem, grob fahrlässigem und/oder arglistigem Verhaltens von TU, seinen gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.

Dauer und Beendigung

Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien unter diesem Affiliate Programm wird auf unbestimmte Dauer eingegangen.


TU kann die Zusammenarbeit bei wesentlichen Verstößen gegen diese Bestimmungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen auf das Ende eines jeden Kalendermonats schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, beenden.


Die Zusammenarbeit kann aus wichtigem Grund jederzeit mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt unter anderem jeder Umstand, der die Fortsetzung der Zusammenarbeit für eine Partei als unzumutbar erscheinen lässt, etwa wenn der Affiliate die Reputation von TU oder einer mit ihr verbundenen Personen gefährdet oder beeinträchtigt.


Die Beendigung der Zusammenarbeit hat vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen grundsätzlich keine Auswirkungen auf allfällige noch bestehende Vergütungsansprüche des Affiliate, wobei der Affiliate die Vergütung gemäß jeweils gültigem Vergütungsplan noch während drei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit erhält und die Vergütung anschließend ersatzlos entfällt. Der Affiliate verzichtet ausdrücklich auf eine allfällige Kundschaftsentschädigung.


Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit dem Affiliate unter Berücksichtigung der hier geltenden Bedingungen jederzeit einseitig und ohne Angabe eines Grundes zu beenden. Hat der Affiliate die Beendigung der Zusammenarbeit zu vertreten bzw. führt sein Fehlverhalten (wie etwa eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reputation von TU oder einer ihrer Gruppengesellschaften) zu einer Beendigung, stehen dem Affiliate keinerlei Ansprüche zu, und er verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche. Insbesondere entfällt auch die Vergütung des Affiliate gemäß jeweils gültigem Vergütungsplan mit der Beendigung der Zusammenarbeit.

Gesamte Vereinbarung sowie Sprache

Der Kauf- und Dienstleistungsvertrag, die AGB sowie der Vergütungsplan stellen einen integrierenden Bestanteil dieser Teilnahmebedingungen dar. Der Affiliate erklärt ausdrücklich, dass er die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden hat und diese akzeptiert. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit einseitig zu ändern. Die Gesellschaft setzt den Affiliate über deren Änderung in Kenntnis, etwa durch eine Veröffentlichung online oder durch andere Mittel. Die jeweils geltenden Teilnahmebedingungen sind ebenfalls online publiziert. Mit der Nutzung des Vertriebspartner-Login nimmt der Affiliate von den geänderten Teilnahmebedingungen Kenntnis und akzeptiert diese ausdrücklich. Bei Widersprüchen zwischen dem Kauf- und Dienstleistungsvertrag, den AGB sowie diesen Teilnahmebedingungen gehen die Bestimmungen der Teilnahmebedingungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Affiliate Programm der Gesellschaft den übrigen Bestimmungen vor.

Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Teilnahmebedingungen gilt ausschließlich die deutsche Fassung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche allfällige sich im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen und dem Affiliate Programm sowie aus der Zusammenarbeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich derjenige am Sitz der Gesellschaft.

Anhang 1

Uni-Level-Vergütungsplan

Ebene 1: 9% (Eigenverkauf)
Ebene 2: 4%
Ebene 3: 2%
Ebene 4: 3%
Ebene 5: 4%

Alle Prozentzahlen beziehen sich auf Netto-Umsätze ohne Mehrwertsteuer.

Anhang 2

Bonuspläne

  1. FastStart Bonus:
    10.000€ Gesamtgruppenumsatz innerhalb von 90 Tagen nach Registrierung:
    Bonus 500€

  2. Fast Forward Bonus:
    a.  5 neue persönliche Partner mit je 10.000€ Gesamtgruppenumsatz
    b.  10.000€ Eigenumsatz
    c.  Gesamtgruppenumsatz mind. 100.000€

    Bonus: 3.000€

  3. Infinity Bonus:
    Ab 100.000€ Gesamtumsatz qualifiziert der VP sich für den Infinity Pool. Insgesamt 1% des Gesamtumsatzes der TU wird an diesen Pool ausgeschüttet.
    Pool
    Tabelle
    Es gibt 4 Pools, mit jeweils 0,25% des Gesamtumsatzes der TU. Die Summe wird gleichmäßig an alle Teilnehmer des jeweiligen Pools ausgeschüttet.

    VP´s, die sich für einen Pool mit einer höheren Nummer qualifizieren, sind automatisch auch für alle Pools mit niedrigerer Nummer qualifiziert.

  4. Broker-Pool Bonus
    Ab 3.500€ Gesamt-Umsatz Rückvergütungen von Brokern und sonstige Affiliate-Provisionen, die an die TU für deren Kunden ausgeschüttet werden, werden zu 20% nach nachfolgender Tabelle an die Affiliate-Strukturen ausgeschüttet:
    Tabelle 2
    Mindestgesamtumsatz um am Infinity-Bonus teilzunehmen sind 3.500€. Je mehr Umsatz, umso mehr Anteile werden an den VP ausgeschüttet.

    Alle Umsätze beziehen sich auf Netto-Umsätze ohne Mehrwertsteuer
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