Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich / Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter Trade Uni GmbH, Lusenstr. 6, 94491 Hengersberg (nachfolgend: „Trade Uni“), dem Buchenden und/oder Käufer (nachfolgend „Kunde“) und den Teilnehmern an den Veranstaltungen (nachfolgend „Teilnehmer“), (nachfolgend zusammen: „Parteien“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden / Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, Trade Uni stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Trade Uni schließt den Vertrag mit Verbrauchern und Unternehmern. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(4) In diesen AGB wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies dient der besseren Lesbarkeit. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Seminare, Webinare und Kurse (nachfolgend zusammen: Event) können über die Webseite von Trade Uni gebucht werden. Events können online oder in Präsenzterminen stattfinden.
(2) Auf der Webseite können die Events ausgewählt werden. Nach Klick auf „Jetzt bestellen“ wird der Kunde zum externen Zahlungsanbieter elopage weitergeleitet. Dort muss der Kunde seine Daten eingeben, sich für eine Zahlungsmethode entscheiden und die Bestellung mit Klick auf „Jetzt kaufen“ verbindlich abschließen.
(3) Durch Klicken auf „Jetzt bestellen“ stimmt der Kunde den AGB, der Widerrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung von Trade Uni zu. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung per E-Mail erhalten hat.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Grundsätzlich ist den Anweisungen von Trade Uni und deren Mitarbeitern Folge zu leisten.
(2) Die Teilnahme an Events vor Ort unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
(3) Bei Erkrankungen oder gesundheitlichen/psychischen Problemen, die für Teilnahme relevant sein können, wird um Rücksprache mit Trade Uni gebeten. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob der über die Voraussetzungen für die Teilnahme verfügt.
(4) Verpflegung ist von den Teilnehmern selbst mitzubringen, soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung angegeben.
(5) Trade Uni kann bestimmte eine Mindest- und Höchstteilnehmerzahl vor der Veranstaltung festlegen. Events können verschoben werden, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
(6) Minderjährige Teilnehmer bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
§ 3a Pflichten der Kunden/Teilnehmer
(1) Die Rechte und Pflichten des Kunden aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(2) Änderungen des Namens, der Adresse des Kunden sind Trade Uni unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Der Teilnehmer muss sich während der Veranstaltung stets angemessen verhalten gegenüber Mitarbeitern von Trade Uni und anderen Teilnehmern. Beleidigungen und das Veröffentlichen oder Propagieren gesetzlich verbotener Inhalte ist untersagt.
(4) Den Teilnehmern ist es untersagt Bild- oder Videoaufnahmen während der Events anzufertigen.
(5) Trade Uni erbringt keine Steuerberatung oder Beratung in rechtlicher sowie psychologischer Hinsicht. Hierfür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§ 3b Prop Accounts
Prop Accounts werden über einen externen Anbieter abgewickelt. Trade Uni übernimmt keine rechtliche Verantwortlichkeit hierfür und kann auf Änderungen des Angebotes des externen Anbieters keinen Einfluss nehmen. Die Auszahlung erfolgt durch den externen Anbieter.
§ 4 Geld-zurück-Versprechen nach erstem Event
(1) Nach durchgeführter Teilnahme am ersten Event hat der Kunde bei Unzufriedenheit das Recht von der Buchung zurückzutreten und erhält 50% des gezahlten Betrages zurück. Eine Teilnahme an weiteren Events ist dann nicht mehr möglich.
(2) Das Recht nach Abs. 1 kann nur einmal je Kunde/Teilnehmer ausgeübt werden.
(3) Beschwerden sind per E-Mail zu richten an: info@trade-uni.com
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise auf der Webseite und in Angeboten von Trade Uni verstehen sich einschließlich der gesetzlichen MwSt.
(2) Die Gebühr/Kaufpreis ist sofort mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung kann als Einmalzahlung im Voraus oder auf Raten erfolgen.
(4) Kommt der Kunde durch Versäumung des Zahlungstermins bei Ratenzahlung in Verzug, hat er an Trade Uni für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, so belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug kann Trade Uni bis zum Zahlungseingang zudem die Teilnahme an weiteren Events verweigern.
(5) Reise- und Übernachtungskosten sind im Preis nicht inbegriffen, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Trade Uni erbringt keine Reisedienstleistungen.
§ 6 Ausschluss vom Event
Das Personal von Trade Uni ist berechtigt Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder eine Unterbrechung anzuordnen, wenn ein Teilnehmer gegen diese AGB erheblich verstößt. In diesem Fall besteht zugunsten des Kunden/Teilnehmers kein Erstattungsanspruch.
§ 7 Ausfall / Unterbrechung/ Änderungen der Events
(1) Mitarbeiter von Trade Uni behalten sich das Recht vor, jederzeit das Event aus sicherheitstechnischen Gründen einzustellen und später fortzusetzen. Ist die Fortsetzung nicht mehr möglich, bleibt der Kunde zur Zahlung verpflichtet. Es wird jedoch ein Ersatztermin angeboten.
(2) Bei Abbruch auf eigenen Wunsch erfolgt keine Rückerstattung der Leistung und es besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Muss ein begonnenes Event durch unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere höhere Gewalt – abgebrochen werden, so ist der Kunde nicht zu Ersatzansprüchen aufgrund des Ausfalls berechtigt.
(3) Events vor Ort können in Online Events verlegt werden, wenn dies aufgrund höherer Gewalt (z.B. Pandemieschutzmaßnahmen) geboten ist.
§ 8 Online-Kurse
(1) Bei Online-Kursen ist der Teilnehmer dafür verantwortlich die entsprechende Software und Internetverbindung bereitzustellen. Verbindungsabbrüche, die nicht von Trade Uni zu vertreten sind, werden nicht kompensiert.
(2) Der Online-Kurs findet nur zu vereinbarten Zeit statt, sofern nicht anders angegeben. Verspätete oder Nicht-Teilnahme werden nicht erstattet. Zuvor bekanntgemachte Änderungen der Zeiten sind möglich. Diese werden dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt.
(3) Dem Teilnehmer ist es untersagt das Videomaterial mitzuschneiden und öffentlich wiederzugeben.
§ 9 Keine Anlageberatung
Trade Uni erbringt keine Anlagenberatung, sondern erteilt nur allgemeine Tipps, die keine Aufforderung darstellen eine bestimmte Investition zu tätigen. Eine Prüfung der individuellen Bedürfnisse eines Teilnehmers erfolgt nicht. Anfragen nach individuellen Investitionstipps werden nicht beantwortet, das Schweigen auf eine Anfrage stellt ihrerseits keine Handlungsempfehlung dar.
Trade Uni bezieht seine Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen und aus eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr hinsichtlich Qualität und Wahrheitsgehalt dieser Informationen kann gleichwohl nicht übernommen werden. Teilnehmer handeln in vollem Umfang auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, sofern der Teilnehmer sich aufgrund der veröffentlichten Inhalte dazu entschließt, Anlageentscheidungen zu treffen bzw. Transaktionen durchzuführen.
Trade Uni weist auf die hohen Risiken hin, die bei Geschäften mit Finanzinstrumenten wie Aktien bestehen können. Erheblichen Chancen stehen entsprechende Risiken bis hin zum schnellen Totalverlust gegenüber. Über die Risiken hat sich der Teilnehmer ordnungsgemäß (ggf. bei Banken) zu informieren.
§ 10 Haftung von Trade Uni
(1) Ansprüche der Kunden und Teilnehmer auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Kunden und Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Trade Uni, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Die Haftung auf entgangenen Gewinn, wegen Geschäftsausfall, Betriebsunterbrechung oder Verlust von Geschäftsmöglichkeiten wird ausgeschlossen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Trade Uni nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden oder Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Teilnehmer nimmt an Events auf eigenes Risiko und eigene Gefahr teil. Trade Uni übernimmt keine Haftung für verlorene oder beschädigte Wertgegenstände, insbesondere nicht für Taschen, Rucksäcke und Jacken, Smartphones und Portemonnaies und keine Haftung für das Verhalten anderer Teilnehmer.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Trade Uni, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 11 Haftung der Teilnehmer
(1) Beschädigt der Teilnehmer Ausrüstungsgegenstände von Trade Uni oder gehen diese durch das Verschulden des Teilnehmers verloren, schuldet dieser die Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten. Die Art und Weise der Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Während der Events ist auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen.
§ 12 Foto- und Filmaufnahmen
(1) Trade Uni behält sich das Recht vor, während der Events Foto-, Film und Videoaufnahmen zu machen und diese für Werbe- und Informationszwecke zu nutzen. Der Kunde erklärt durch Anerkenntnis der AGB seine Einwilligung und unterrichtet auch die Teilnehmer davon, wenn er für diese den Vertrag geschlossen hat. Der Widerruf der Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft jederzeit erfolgen. Auf § 14 wird verwiesen.
(2) Der Kunde/Teilnehmer gewährt Trade Uni die zeitlich und inhaltlich unbeschränkten sowie unentgeltlichen Nutzungsrechte an den Aufnahmen.
§ 13 Urheberrechte von Trade Uni
(1) Die Urheberrechte an sämtlichen aufrufbaren Inhalten und zur Verfügung gestellten Materialien verbleibt bei Trade Uni. Dem Kunden/Teilnehmer wird während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, das sich bezüglich des Zwecks auf die Vertragsdurchführung beschränkt. Der Kunde/Teilnehmer darf darüber hinaus die Inhalte nicht vervielfältigen (auch nicht teilweise), öffentlich vorführen oder auf sonstige Weise Dritten überlassen. Dem Kunden ist es ferner nicht erlaubt die Inhalte zur eigenen Weiterbildung zu verwenden, in der Absicht in Konkurrenz zu Trade Uni zu treten.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte durch Trade Uni steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung.
(3) Trade Uni ist berechtigt seine Inhalte durch Anbringung von Urhebervermerken, auch in Form digitaler Signaturen, deutlich zu kennzeichnen.
§ 14 Datenschutz
(1) Der Kunde/Teilnehmer ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung Trade Uni, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
(2) Soweit der Kunde die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt Trade Uni von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des Kunden/Teilnehmers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
- Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
- Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
- Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
- Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
- Artikel 21 – Widerspruchsrecht
- Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
- Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Kunde/Teilnehmer bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an Trade Uni oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
§ 15 Streitschlichtung
(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Trade Uni ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Trade Uni und dem Kunden/Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde/Teilnehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden/Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Trade Uni und dem Kunden/Teilnehmer der Sitz von Trade Uni in Hengersberg (Bayern)
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 11. November 2021